ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für den Erwerb von Online-Tickets über www.vorverkaeufer.de

 

GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSBEZIEHUNGEN

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Vermittlung von Eintrittskarten durch Vorverkäufer.de als ein Service der K&K Gastronomie GmbH, Bahnhofstrasse 22, D-26382 Wilhelmshaven (nachfolgend „Vorverkäufer“ oder „wir“) zu kulturellen, sportlichen oder sonstigen Freizeitveranstaltungen unterschiedlicher Veranstalter an Kunden in Form von elektronischen Tickets (nachfolgend „Online-Tickets“) im Internet über die Webseite www.vorverkaeufer.de. Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB umfassen sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung des Erwerbs und der Lieferung der Online-Tickets sowie etwaige Leistungsstörungen im Verhältnis von vorverkaeufer zum Kunden.

 

1.2. Wir verkaufen die Online-Tickets lediglich als Vermittler im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Bezüglich der gebuchten Veranstaltung selbst kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Dafür gelten möglicherweise Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Diese treten neben diese AGB. Wer der jeweilige Veranstalter ist, wird Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt. Daraus folgt, dass von Ihnen als Kunden sämtliche Ansprüche bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch ausschließlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen sind. Dies bezieht sich insbesondere auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausfall oder der Verlegung einer Veranstaltung oder Programmänderungen.

 

1.3. Bei diesen von uns vermittelten Verträgen über Freizeitveranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht. Sie können Ihre Willenserklärung bzgl. der Bestellung von Tickets für Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.

 

1.4. Sie als unser Kunde bestätigen vor jeder Bestellung von Online-Tickets auf den jeweiligen Shopseiten der einzelnen Veranstalter unter www.vorverkaeufer.de durch Anklicken der Schaltfläche „Ich stimme der Datenschutzerklärung und den AGB zu.“, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Die AGB sind im jeweils aktuellen Stand zu jedem Zeitpunkt auf der Webseite www.vorverkaeufer.de als eigenes Menüfeld („AGB“) abrufbar.

 

REGISTRIERUNG/EXPRESSKAUF UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Für den Erwerb von Online-Tickets auf www.vorverkaeufer.de haben Sie die Möglichkeit, ein Kundenkonto zu eröffnen. Hierfür müssen Sie sich einmalig über das entsprechende Eingabefeld „Registrieren“ auf einer der Shopseiten der einzelnen Veranstalter unter www.vorverkaeufer.de unter wahrheitsgemäßer Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer E-Mail-Adresse sowie eines von Ihnen gewählten Benutzernamens und Passwortes registrieren. Nach erfolgter Registrierung senden wir Ihnen per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung. Mit diesen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) können Sie sich danach auf den einzelnen Shopseiten unter  www.vorverkaeufer.de anmelden, um Online-Tickets zu erwerben. Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine – auch keine zufällige – Kenntnisnahme ermöglicht wird. Sie sind weiter verpflichtet, keinem Dritten die Nutzung Ihres Kundenkontos über Ihre Zugangsdaten zu ermöglichen. Sofern Sie Anlass zu der Vermutung haben, dass Dritte Kenntnis von Ihren Zugangsdaten haben oder ein Missbrauch vorliegt, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu informieren. Sie haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung Ihres Kundenkontos vorgenommen werden, es sei denn, Sie haben den Missbrauch Ihres Kundenkontos nicht zu vertreten, weil keine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten vorliegt.

 

2.2. Mit der Registrierung nach Ziffer 2.1 sichern Sie zu, dass alle von Ihnen angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so sind Sie verpflichtet, die Angaben in Ihrem Kundenkonto umgehend selbst zu ändern. Ändert sich Ihre E-Mail-Adresse, senden wir Ihnen zur Bestätigung der Änderung per E-Mail einen Link an die neue Adresse zu.

 

2.3. Nutzen Sie Ihr Kundenkonto länger als ein (1) Jahr nicht, behalten wir uns die Löschung Ihrer Registrierung vor. Sie können Ihr Kundenkonto jederzeit auch selbst beenden, vorausgesetzt es liegt keine offene Bestellung vor. Ihre Daten werden dann von uns entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gelöscht oder gesperrt.

 

2.4. Daneben besteht die Möglichkeit, sofern im jeweiligen Shop zugelassen jedoch nicht bei personalisierten Tickets, Online-Tickets auch ohne Eröffnung eines Kundenkontos über den Weg des Expresskaufs auf www.vorverkaeufer.de oder auf einer der Shopseiten der einzelnen Veranstalter unter www.vorverkaeufer.de zu erwerben. Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass Sie vor Abschluss Ihrer Bestellung unter der Option „Expresskauf“ wahrheitsgemäß Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse angeben. Ihr Online-Ticket erhalten Sie nach Zahlung als pdf-Datei und per Download-Link in einer E-Mail (siehe dazu unter Ziffern 3 und 5). Damit können Sie Ihre Tickets auch nachträglich noch herunterladen. Bitte bewahren Sie diese E-Mail sorgfältig auf, um Ihr Online-Ticket nachträglich einem Kundenkonto zuweisen zu können (z.B. um Ihre Online-Tickets nachträglich nochmals nach Ziffer 3.2 einzusehen und auszudrucken oder für die Rückabwicklung bei Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung nach Ziffer 6 dieser AGB). Für die nachträgliche Eröffnung eines Kundenkontos auf www.vorverkaeufer.de gelten die Ziffer 2.1 bis 2.3 entsprechend.

 

2.5. Der Vertrag über den Erwerb des Online-Tickets wird ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter geschlossen. Soweit auf www.vorverkaeufer.de Veranstaltungen beworben und der Verkauf von Karten für die Veranstaltungen in Aussicht gestellt wird, stellt dies rechtlich lediglich eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, ein Kaufangebot abzugeben (sog. „invitatio ad offerendum“). Wir garantieren damit nicht, dass für die Veranstaltung noch Karten erhältlich sind. Das Angebot für einen Vertragsschluss geht von Ihnen aus, sobald Sie unter „Warenkorb – Bestellung abschließen“ das Dialogfeld „Bestellung abschließen“ angeklickt haben. Die Annahme Ihres Angebots erfolgt durch uns für den jeweiligen Veranstalter unverzüglich nach Abschluss des Bestellvorgangs per E-Mail. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, die von Ihnen gewünschte Anzahl von Online-Tickets nicht verfügbar sein, werden Sie hierüber noch vor Abschluss des Vertrages benachrichtigt und Sie sind an Ihr Angebot nicht mehr gebunden. Wir behalten uns darüber hinaus das Recht vor, Ihr Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen

 

ZURVERFÜGUNGSTELLUNG DER ONLINE-TICKETS UND GÜLTIGKEIT

3.1. Wir stellen Ihnen für jedes gebuchte und bezahlte Ticket ein Online-Ticket mit einem persönlichen Code (nachfolgend „Berechtigungscode“) zur Verfügung. Ihr Online-Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung verliert das Online-Ticket seine Gültigkeit.

 

3.2. Ihr Online-Ticket und, für den Fall, dass Sie mehrere Online-Tickets bestellt haben, diese weiteren Online-Tickets wird/werden Ihnen per E-Mail von uns zugesandt. Der E-Mail-Versand Ihres / Ihrer Online-Tickets erfolgt direkt mit Vertragsschluss, bei einer Zahlung per Vorkasse jedoch erst, wenn die Zahlung rechtzeitig eingegangen ist (vgl. Ziffern 5.1 sowie 5.4).

 

 

3.3. Mit der Zurverfügungstellung Ihres/Ihrer Online-Tickets sind alle Pflichten unsererseits hinsichtlich des Online-Ticketerwerbs erfüllt. Die Versendung einer weiteren Eintrittskarte per Post und/oder Fax und/oder auf sonstige Weise erfolgt nicht. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

 

3.4. Sie sind allein für die Sicherung Ihres Online-Tickets und insbesondere des auf dem Ticket enthaltenen Berechtigungscodes verantwortlich. Sie können sich gegenüber vorverkaeufer.de oder dem Veranstalter nicht darauf berufen, dass sich eine andere Person unter Vorlage Ihres Online-Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft habe. Bitte sorgen Sie deshalb dafür, dass von Ihrem Online-Ticket immer nur ein Ausdruck bzw. Exemplar existiert, insbesondere dann, wenn dieses nachgedruckt oder von Ihnen per E-Mail weiter versandt wurde. Andernfalls besteht die Gefahr, dass eine andere Person sich mit dem nun zusätzlich vorhandenen Online-Ticket Zugang zur Veranstaltung verschafft und dadurch den nur einmalig verwertbaren Berechtigungscode entwertet, wodurch Ihnen dann der Besuch der Veranstaltung nicht mehr möglich ist. Außerdem sollten Sie Ihr Online-Ticket so sorgfältig wie Bargeld aufbewahren, so dass keine unbefugte Person hiervon eine Kopie machen oder anderweitigen Missbrauch betreiben kann.

 

3.5. Eine Mehrfachnutzung Ihres Online-Tickets ist ausdrücklich untersagt.

 

FEHLER BEI DER ONLINE-TICKETBESTELLUNG

4.1. Für alle im Bestelldialog von Ihnen benannten Daten tragen Sie das alleinige Risiko. Etwaige Bestellfehler, insbesondere wenn von Ihnen versehentlich ein anderes als das gewünschte Datum oder eine andere als die gewünschte Veranstaltung eingegeben wird, gehen zu Ihren Lasten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Korrekturmöglichkeiten.

 

4.2. Sie sind verpflichtet, Ihr Online-Ticket umgehend nachdem Sie es erhalten haben, darauf zu überprüfen, ob es mit Ihrer Bestellung übereinstimmt und uns etwaige Abweichungen per E-Mail mitzuteilen. Sie werden von uns dann ein anderes Online-Ticket erhalten. Sofern wir das Online-Ticket fehlerhaft ausgestellt haben und zum Zeitpunkt Ihrer Mitteilung keine Online-Tickets mehr vermittelt werden können, etwa weil die Veranstaltung ausverkauft ist, erstatten wir Ihnen an uns geleistete Zahlungen selbstverständlich zurück. Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziffer 13 bleiben unberührt.

 

FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

5.1. Sie können Ihr Online-Ticket je nach Veranstaltung per Kreditkarte und/oder per Vorkasse durch Überweisung und/oder per PayPal (Ziffer 5.2 bis 5.4) bezahlen. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren, sonstigen Gebühren jeweils inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zusammensetzt (nachfolgend „Ticketkaufpreis“), ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Bezahlung per Vorkasse der Ticketkaufpreis bis zu dem in der Vertragsbestätigung mitgeteilten Datum vollständig auf das dort genannte Konto zu überweisen.

 

5.2. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt über ein verschlüsseltes Online-Bezahlungssystem (SSL Secure Socket Layer) mit bis zu 128 Bit, abhängig von der Browserkonfiguration Ihres Rechners. Die Zahlung mit Kreditkarte setzt die Angabe des Kreditkarteninhabers, der Kreditkartennummer zzgl. eines etwaigen SicherheitsPINs und den jeweiligen Gültigkeitszeitraum der Kreditkarte auf dem hierfür vorgesehenen Eingabeformular voraus. Nicht zulässig ist der Einsatz von sog. virtuellen Kreditkarten bzw. Prepaid-Kreditkarten, bei denen Zahlungen nicht auf Kredit-, sondern auf Guthabenbasis abgewickelt werden und der zu bezahlende Betrag aus einem vorher bezahlten Guthaben beglichen wird. Im Fall eines Rückzugs des Ticketkaufpreises durch Ihre Bank haben wir das Recht, ohne weitere Ankündigung das Online-Ticket zu sperren. Danach ist Ihnen mit diesem Ticket ein Zutritt zur Veranstaltung nicht mehr möglich (auch nicht bei verspätetem/nachträglichem Zahlungseingang).

 

 

5.3. Bei der Zahlung per Vorkasse werden die von Ihnen gebuchten Online-Tickets für Sie von unserem Ticketsystem fünf (5) Tage lang reserviert. Ihre Zahlung muss bis zu dem in der Vertragsbestätigung mitgeteilten Datum auf dem dort genannten Konto eingegangen sein (siehe Ziffer 5.1). Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten Bezahlung des Ticketkaufpreises durch Sie („relative Fixschuld“). Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, werden die reservierten Tickets von unserem System automatisch im Interesse der anderen Fans wieder für den Verkauf freigegeben und dem Veranstalter sowie uns ist ein Festhalten am Vertrag mit Ihnen nicht mehr zumutbar. Müssten wir Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans, würde zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen und die Zahlungsart Vorkasse über Gebühr gegenüber den anderen Zahlungsarten bevorzugen. Der Veranstalter und wir behalten uns aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

 

5.4. Das Recht, das Online-Ticket zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung zu benutzen, behält sich der Veranstalter bis zur vollständigen Zahlung nach Ziffer 5.2 bzw. 5.3 vor.

 

RÜCKGABE VON ONLINE-TICKETS / TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG

6.1. Ein Anspruch auf Rückgabe von Online-Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen. Dieser Anspruch betrifft die Durchführung der Veranstaltung und richtet sich daher gegen den Veranstalter. vorverkaeufer.de  übernimmt in einem solchen Fall lediglich die Rückabwicklung im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Kunden und Veranstalter, soweit der Veranstalter vorverkaeufer.de die entsprechenden Beträge zur Verfügung stellt. Zur Rückerstattung der an den Veranstalter geleisteten Vorverkaufsgebühr sind wir nicht verpflichtet.

 

6.2. Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr im Sinne von Ziffer 6.1 ist

 

a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltungvorverkaeufer.de gegenüber anzuzeigen.

6.3. Ihre Rechte, sich wegen einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Vorbehalt der Ziffer 13.

 

 

BESONDERE BESTIMMUNGEN BEIM LIMITIERTEN TICKETERWERB

8.1. Für bestimmte Veranstaltungen ist der Online-Ticketerwerb pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf den beschränkten Ticketerwerb gekennzeichnet. Sie dürfen für diese Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Bestellvorgänge, nur die Anzahl an Tickets erwerben, die während des Bestellvorgangs als Höchstmenge angezeigt wird. Über diese Anzahl von Online-Tickets hinausgehende Ticketkäufe einer Person oder mehrerer miteinander zum Zweck des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z.B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu bestellen) oder sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.

 

8.2. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 8.1 Satz 3 und 4 kann der Veranstalter von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Im Regelfall richtet sich die Höhe der Vertragsstrafe nach der Anzahl der entgegen Ziffer 8.1 Satz 3 gekauften Tickets, wobei diese Anzahl mit dem Ticketkaufpreis (Ziffer 5.1) zu multiplizieren ist. Die Vertragsstrafe beträgt maximal EUR 5.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Fall eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 12.

 

8.3. vorverkaeufer.de behält sich im Fall eines Verstoßes gegen Ziffer 8.1 Satz 3 und 4 das Recht vor, den Erwerber künftig vom Erwerb von Online-Tickets auf www.vorverkaeufer.de auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt durch Sperrung des Kundenkontos.

 

8.4. Sollte vorverkaeufer.de Ihr Kundenkonto gemäß Ziffer 8.3 gesperrt haben, so ist es Ihnen künftig untersagt, sich erneut unter Ihrem oder einem anderen Namen auf www.vorverkaeufer.de zu registrieren. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann vorverkaeufer.de von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe vorverkaeufer.de nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 1.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

 

BESCHRÄNKUNGEN BEIM ERWERB UND DER WEITERGABE VON TICKETS
9.1. Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung des Veranstalters zu vermeiden, liegt es im Interesse des Veranstalters, den Erwerb und die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, das/die Online-Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:

 

a) Online-Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,
b) Online-Tickets im Rahmen von vom Veranstalter nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,
c) Online-Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit für den Dritten Gewinn zu erzielen,
d) Online-Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern,
e) Online-Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen oder
f) Online-Tickets unter Einschaltung eines in Ihrem Namen auftretenden gewerblich oder kommerziell handelnden Dritten als Ihrem Stellvertreter zu erwerben, es sei denn, dass die an den Dritten hierfür zu zahlenden Gebühren insgesamt maximal 15% des Ticketkaufpreises (Ziffer 5.1) betragen.

9.2. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 9.1 enthaltenen Verbote kann der Veranstalter von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis (Ziffer 5.1) der entgegen Ziffer 9.1 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

 

9.3. vorverkaeufer.de behält sich im Fall eines Verstoßes gegen Ziffer 9.1 vor, den Erwerber künftig vom Erwerb von Onlinetickets auf www.vorverkaeufer.de auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt durch Sperrung des Kundenkontos.

 

9.4. Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 9.1 f) kommt der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung nicht zustande, da die Stellvertretung in diesem Fall ausgeschlossen ist. Der bereits gezahlte Ticketkaufpreis (Ziffer 5.1) mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr wird Ihnen in diesem Falle zurückerstattet. Ein bereits ausgestelltes Ticket wird von uns gesperrt und verliert damit seine Gültigkeit.

 

9.5. Sollte vorverkaeufer.de Ihr Kundenkonto gemäß Ziffer 9.3 gesperrt haben, so ist es Ihnen künftig untersagt, sich erneut unter Ihrem oder einem anderen Namen auf www.vorverkaeufer.de zu registrieren. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann vorverkaeufer.de von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe vorverkaeufer.de nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 1.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

 

BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ERWERB PERSONALISIERTER TICKETS
10.1. Für bestimmte Veranstaltungen sind die Online-Tickets personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Online-Tickets. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Online-Tickets gekennzeichnet. Sie verpflichten sich, das/die Online-Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Es gilt Ziffer 9.1. Der von Ihnen bei der Registrierung angegebene Vor- und Nachname wird automatisch auf dem Online-Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Online-Tickets zu erwerben, werden Sie im Bestellvorgang aufgefordert und sind Sie dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang von Ihnen angegebenen Namen ausgestellt werden („relative Fixschuld“). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt beim Veranstalter zu einem erheblichen Mehraufwand durch spätere Umpersonalisierungs-Anfragen sowie zu Konflikten bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl der Veranstalter bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten kann und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müsste der Veranstalter Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behält sich der Veranstalter aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen von Dritten das Ticket bzw. die Tickets zu personalisieren. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).

 

10.2. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit dem Veranstalter geschlossen haben (Ziffer 2.1). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und dem Veranstalter geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Online-Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziffer 10.4 in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf ihrem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie Online-Tickets bestellt haben oder die nach Ziffer 10.4 in den Vertrag mit dem Veranstalter eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit Ihrem/seinem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.

 

10.3. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. Der Veranstalter wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Online-Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Online-Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

 

10.4. Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Veranstalter (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit dem Veranstalter eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die hiermit unter den in Ziffer 10.5 genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.

 

10.5. Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung des Veranstalters zu vermeiden, wird die Zustimmung des Veranstalters zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäß Ziffer 10.4 in den folgenden Fällen nicht erteilt:

 

a) bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Online-Tickets oder dem Erwerb von Online-Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters,
b) bei einer Veräußerung von Online-Tickets im Rahmen von vom Veranstalter nicht autorisierten Internetauktionen,
c) bei einer Veräußerung von Online-Tickets zu einem Preis, der den Ticketkaufpreis (Ziffer 5.1) zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind (maximal jedoch in Höhe von 15% des Ticketkaufpreises (Ziffer 5.1)) übersteigt,
d) bei einer Veräußerung von Online-Tickets um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Online-Tickets im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,
e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Online-Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder
f) bei einer Veräußerung von Online-Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziffer 10.4 und diese Ziffer 10.5.

In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung von Online-Tickets untersagt. Ein Verkauf von Online-Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.

 

10.6. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 10.5 enthaltenen Verbote, einschließlich des Verbots, in den in Ziffer 10.5 genannten Fällen Online-Tickets anzubieten, ist der Veranstalter darüber hinaus berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann der Veranstalter nach billigem Ermessen festsetzen und sie kann im Streitfall von einem Gericht überprüft werden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis (Ziffer 5.1) der entgegen Ziffer 10.5 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

 

ÜBERTRAGUNG UND UMPERSONALISIERUNG DER PERSONALISIERTEN ONLINE-TICKETS
11.1. Vorbehaltlich der Ziffer 10.4 und 10.5, d.h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit dem Veranstalter unter Einschluss dieser AGB eintritt und der Veranstalter hierzu nach Ziffer 10.4 seine Zustimmung erteilt hat, sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Online-Ticket, d.h. das Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung (§ 398 BGB) muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber des Besuchsrechts erfolgen.

 

11.2. Sie haben die Möglichkeit, Ihr personalisiertes Online-Ticket über die Ticketbörse (Ziffer 7) zu verkaufen. In diesem Fall erhält der (Zweit)Käufer ein neues, auf seinen Namen ausgestelltes Ticket automatisch über die Ticketbörse, d.h. das nachfolgend in Ziffer 11.4 ff. beschriebene Verfahren muss nicht durchgeführt werden. Hierfür fällt bei dem (Zweit)Käufer die in Ziffer 7.5 genannte Ticketbörsengebühr an. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für diesen Verkauf Ihres Tickets fällt für Sie nicht an.

 

11.3. Für den Fall, dass Sie Ihr Ticket auf anderem Wege außerhalb der Ticketbörse auf einen Dritten übertragen wollen, z.B. durch Verschenken, muss nach Maßgabe des nachfolgend in Ziffer 11.4 ff. beschriebenen Verfahrens die Umpersonalisierung des Tickets durch uns erfolgen. Dazu müssen Ihnen der Name und die E-Mail-Adresse der Person, auf die Sie Ihr Online-Ticket übertragen wollen, bekannt sein.

 

 

SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS
12.1. Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffer 7.3, Ziffer 8.1, Ziffer 10.1 in Verbindung mit Ziffer 9.1 oder Ziffer 10.5 enthaltenen Verbote ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.

 

12.2. Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffer 7.3, Ziffer 8.1, Ziffer 10.1 in Verbindung mit Ziffer 9.1 oder Ziffer 10.5 enthaltenen Verbote ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.

 

12.3. Die Sperrung kann auch durch uns als Vertriebspartner des Veranstalters erfolgen.

 

HAFTUNG / GEWÄHRLEISTUNG
13.1. Die Informationen über die Veranstaltung, die Ihnen angezeigt werden, hat der Veranstalter bei www.vorverkaeufer.de eingestellt. Wir haften daher nicht für die Richtigkeit dieser Informationen. Dies gilt nicht, wenn wir von der Unrichtigkeit einer solchen Information Kenntnis erlangen (z.B. durch eine Kundenbeschwerde) und nicht darauf hinwirken, dass der Veranstalter die Information richtigstellt.

 

13.2. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

 

ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND
14.1. Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.

 

14.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1. vorverkaeufer.de hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.

 

15.2. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

 

ANFRAGEN / KONTAKT
Anfragen, die sich auf Bestellungen von Online-Tickets über www.vorverkaeufer.de beziehen, richten Sie bitte an: support@vorverkaeufer.de

 

 

 

Stand der AGB: 27. April 2022

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